Besucherordnung

Wir begrüßen Sie herzlich im Dommuseum Hildesheim. Um den Aufenthalt für unsere Besucher so angenehm wie möglich zu gestalten und die Exponate auch für die Zukunft zu erhalten bitte ich Sie, diese Besucherordnung zu beachten.

  1. In Rücksichtnahme auf andere Besucher vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen. Mobiltelefone sind in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten. Das Telefonieren ist in diesen Räumen nicht gestattet.
  2. Das Rauchen ist in den Ausstellungsräumen, im Kreuzgang und im Foyer nicht gestattet, ebenso das Essen und Trinken in den Museumsräumen außerhalb des Foyers.
  3. Kinder unter 6 Jahren haben nur in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener Zutritt zum Museum. Lehrkräfte, Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht über die Kinder und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, während des gesamten Besuches im Museum wahrzunehmen.
  4. Tiere haben im Dommuseum Hildesheim keinen Zutritt. Ausgenommen sind ausgewiesene Assistenzhunde.
  5. Regenschirme, Rucksäcke, Pakete und größere Taschen sowie nasse Mäntel und Jacken dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal. Garderobe und Schließfächer stehen zur Verfügung. Eine Haftung des Dommuseums Hildesheim für abgegebene oder deponierte Gegenstände ist ausgeschlossen.
  6. Es wird gebeten Ausstellungsstücke und Vitrinen nicht zu berühren.
  7. Das Fotografieren und Filmen ist nur ohne Blitzlicht bzw. Beleuchtung und Stativ und nur für private Zwecke gestattet. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle Zwecke und im Rahmen von Presseberichterstattung ist nur mit vorheriger Genehmigung des Dommuseum Hildesheim gestattet.
  8. Die Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
  9. In den Räumen des Dommuseum Hildesheim findet Videoüberwachung statt. Diese dient ausschließlich dem Schutz der Ausstellungsobjekte vor Diebstahl und Beschädigung.
  10. Fachkundige Führungen durch das Museum werden ausschließlich durch Personen vorgenommen, die durch das Museum autorisiert sind. Diese Führungen sind kostenpflichtig und nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Fremdführungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Der Berechtigungsnachweis ist dem Kassen- und Aufsichtspersonal vorzulegen.
  11. Von allen Besuchern sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Corona-Pandemie einzuhalten. Aushänge informieren über die jeweils geltenden Regelungen.
  12. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Besucherordnung oder die Weisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung oder die Weisung des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden.

Hildesheim, 31.01.2022
Dr. Claudia Höhl
Direktorin